Kunstwerkstatttage 2015 - Abschlusspräsentation, Foto: Alexander Burzik
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Satzung

Zweck des Vereins ist es, in gemeinnütziger Arbeit für die Pflege und Förderung der
Erziehung und Bildung zu wirken.

Der Verein verwirklicht seinen Zweck zum Beispiel durch:

  • Unterstützung und Mitwirkung bei Veranstaltungen, Feiern und Ausflügen der Schule
  • Zusammenarbeit mit Initiativen gleicher und ähnlicher Zielstellung
  • Beschaffung von Fördermitteln und Spenden zur Verwirklichung des Vereinszweckes
  • Unterstützung aktueller Interessen der Schulgemeinschaft

(Auszug §2 Satzung des Fördervereins Jenaplanschule Weimar e.V.)