Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt
Das Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt an Schulen hat zwei Ziele:
- Kein Tatort werden (präventive Arbeit: Verhaltenskodex für Erwachsene, Persönlichkeitsstärkung der Kinder)
- Vertrauensvoller Ort sein an dem man bei Übergriffen Hilfe findet (klarer Ablaufplan bei Verdachtsfällen, externe Ansprechpartner für Beratungen)
Das Konzept besteht aus neun Unterpunkten:
I Leitbild
Leitbild Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg Betroffene von sexualisierter Gewalt wird und die meisten von ihnen auch Schülerinnen und Schüler sind, sind wir uns als Schule unserer besonderen Verantwortung für Prävention und Intervention bewusst. Schule ist ein zentrales Lebensfeld für Kinder und kann für belastete und traumatisierte Schülerinnen und Schüler ein wichtiges stützendes Umfeld sein. Lehrkräfte sind statistisch gesehen bevorzugte Erstansprechpersonen für Kinder. An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt geächtet – auch sexuelle Gewalt. Um diesem Ziel näher zu kommen, orientieren wir uns im Schulalltag an einem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei Gewalt und sexuellem Missbrauch. Mit diesem Schutzkonzept wollen wir der schulischen Verantwortung für den Kinderschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag der Schulen ergibt, gerecht werden. Wir wollen dafür sorgen, dass Missbrauch hier keinen Raum erhält, aber Schülerinnen und Schüler, die von Missbrauch betroffen waren oder sind, bei uns Hilfe finden. Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Kinder hier keine (sexuelle) Gewalt durch Erwachsene oder andere Schüler / Schülerinnen erleben. Zum anderen wollen wir ein Kompetenz- und Schutzort sein, an dem Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Schule von (sexueller) Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um die Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können. Das Schutzkonzept hat also die Aufgabe, Handlungsspielräume von Täterinnen und Tätern einzuschränken und für alle Handlungssicherheit zu schaffen.
II Interventionsplan
Verdacht auf sexuelle Gewalt durch Außenstehende - Ablauf Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Täter nicht konfrontieren bevor eine Beratung mit einer Insoweit erfahrenen Fachkraft stattgefunden hat – Könnte die Gefahr für das Kind erhöhen
- Anzeichen für sexuelle Übergriffe und/oder sexuellen Missbrauch
- Beobachtungen aufschreiben –Kind möglichst wortwörtlich zitieren - schriftlich unterscheiden zwischen Fakten und Vermutungen/Gefühlen/Interpretation - Vorsichtig nachfragen (es ist nicht unsere Verantwortung zu entscheiden, was stimmt) – Was braucht das Kind jetzt? Muss es sofort geschützt werden? Offene Fragen stellen
- Schulleitung informieren
- Mindestens zu zweit zur Fallberatung treffen – egal, ob Fall sehr eindeutig oder nur vager verdacht - gemeinsame Risikoeinschätzung
- Informationssammlung aller Beteiligten
- Fallverantwortlicher wird festgelegt
- Klassenlehrerin informieren Hortnerinnen, Schulsozialarbeiterin bei Bedarf einbeziehen
- externe Fachkräfte (Insoweit erfahrene Fachkräfte) für eine Risikoeinschätzung einbeziehen – weiteres Vorgehen wird besprochen: Gespräch mit Eltern? Gespräch mit dem Kind?Vor schulischem Handeln hinzuziehen!
- Verlaufsdokumentation wird begonnen - Alle arbeiten dem Fallverantwortlichem Informationen zu
Verdacht auf sexuelle Gewalt durch einen Mitarbeiter der Schule
Ruhe bewahren! Kein übereiltes Handeln! Nicht alleine bleiben mit den Inhalten!
- Anzeichen für sexuelle Übergriffe und/oder sexuellen MissbrauchHinweise/Beobachtungen ernst nehmen (nicht beeinflussen lassen von eigener Bewertung über die Möglichkeit des Vorfalls) – bei direkter Beobachtung Situation unterbrechen
- Kind befragen oder eigene Beobachtung eines möglichen Übergriffs, dann Übergriff beendenBeobachtungen aufschreiben –Kind möglichst wortwörtlich zitieren - schriftlich unterscheiden zwischen Fakten und Vermutungen/Gefühlen/Interpretation - Vorsichtig nachfragen (es ist nicht unsere Verantwortung zu entscheiden, was stimmt) – Was braucht das Kind jetzt? Offene Fragen stellen
- Meldepflicht an die Schulleitung
- Mindestens zu zweit besprechen– egal, ob Fall sehr eindeutig oder nur vager Verdacht - gemeinsame Risikoeinschätzung
- externe Fachkräfte (Insoweit erfahrene Fachkräfte) für eine Risikoeinschätzung einbeziehen (Hilfe für das Kind? Eltern einbeziehen? Wie mit dem Kollegen/der Kollegin umgehen?)
- Meldung besonderes Vorkommnis
Verdacht auf sexuelle Gewalt durch andere Kinder
Kein gemeinsames Gespräch! Immer zuerst dem Opfer zuwenden!
Übergriffigkeit kann ein Hinweis auf eigene erlebte Übergriffe sein
- Situation unterbrechen und beenden – Grenzsetzung
- Sich dem betroffenen Kind zuwenden – offene Fragen – herausfinden, was das Kind jetzt braucht
- Mit dem übergriffigem Kind sprechen – Ablehnung des Verhaltens, Einfordern das Verhalten zukünftig zu unterlassen, evtl. Wiedergutmachung und Entschuldigung (nicht erzwingen)
- Beobachtungen aufschreiben
- Schulleitung informieren
- externe Fachkräfte (Insoweit erfahrene Fachkräfte) für eine Risikoeinschätzung einbeziehen (Hilfe für beide Kinder? Eltern einbeziehen? Soll der Vorfall in der Stammgruppe thematisiert werden?)
- Fallbesprechung – mindestens zu zweit im Schulteam
- Information an die Eltern der betroffenen Kinder
- Meldung besonderes Vorkommnis
III Kooperationspartner
Alle Menschen, die Kindern und Jugendlichen arbeiten haben bei Verdachtsfällen den Anspruch auf eine Beratung durch Insoweit erfahrene Fachkräfte
--> Einbezug vor schulischem Handeln (!)
IV Personalverantwortung
liegt bei der Schulleitung – vorlegen von erweiterten Führungszeugnissen bei Personen, die die Schule anstellt, auch Praktikanten wenn jemandem auffällt, dass Grenzen bei Kindern und der Verhaltenskodex nicht gewahrt werden bitte ansprechen Verhaltenskodex allen vermitteln, auch z.B. Schulbegleitern Ansprechen, dass es ein Konzept gegen sexuelle Gewalt gibt
V Fortbildung
Durch externe erfahrene Fachkräfte (Fachberatungsstellen, Thilm)
Infos zu sexueller Gewalt – tragen zur eigenen Sicherheit und Wissensaufbau und zum Schutz der Kinder bei (Was ist sexualisierte Gewalt? Risikofaktoren? Wer kann Täter sein? Welche besonderen Dynamiken zwischen Tätern und Opfern kann es geben? Strategien der Täter? Was tun bei Verdacht? Was tun/was lassen? Was ist meine Verantwortung? Welche Verantwortung muss ich abgeben? Sexualisierte Übergriffe durch Kinder und Jugendliche? Sexualisierte Gewalt im Zusammenhang mit digitalen Medien)
VI Verhaltenskodex
Innerhalb der Schule- Wie gehen wir miteinander um
- Nähe/Distanz – Räume sollten bei Einzelgesprächen von außen zugänglich sein, Versuch der Gleichbehandlung, Bezugsperson suchen zu den betreuten Kindern keinen Kontakt außerhalb der Schule (keine Urlaube oder private Treffen), Angebote von Unterstützungen im privaten Bereich sind abzulehnen (Babysitten, Lernförderung im häuslichen Umfeld), angesprochene individuelle Grenzen werden ernst genommen
- Angemessener Körperkontakt – altersgerecht, dem Kontext angemessen und Freiwilligkeit des Kindes voraussetzen - für die Grenzsetzung sind die Erwachsenen verantwortlich, auch wenn die Initiative von den Kindern ausgeht – keine persönliche Bedürfnisbefriedigung nach Nähe durch den Erwachsenen
- Sprache/Kleidung – Erwachsene benutzen keine verletzende sexualisierte Sprache, machen keine sexualisierte Witze – gemäßigte Kleidung, nicht zu aufreizend
- Nutzung sozialer Medien – keine privaten Internetkontakte zu Kindern pflegen, respektieren, wenn Kinder nicht fotografiert werden wollen, Zustimmung der Eltern bei Fotos, Kinder nicht beim Duschen oder Umziehen fotografieren, Einsatz von pornografischen Materialen ist verboten
- Intimsphäre – bei Eintreten in Toilette anklopfen, Erwachsene duschen getrennt von den Kindern, Sanitärräume und Umkleiden werden durch vorheriges Rufen oder Anklopfen vorher angekündigt
- Geschenke – keine privaten Geldgeschenke oder Geschenke für einzelne Minderjährige
- Strafen – stehen in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten, werden mit Wissen des Teams umgesetzt, unter Druck setzen, einschüchtern und einschließen zählen als Formen von Gewalt und sind nicht erlaubt
- Übernachtung – betreut durch gemischtgeschlechtliche Betreuer – falls Erwachsene in den Zimmern der Kinder aufgrund räumlicher Notwendigkeit stattfindet, müssen die Erziehungsberechtigten im Vorfeld darüber informiert werden, Kinder übernachten nicht in den Privatwohnungen der Lehrer, Kinder schlafen getrennt geschlechtlich
Überlegen, wie Erwachsene mit Übertretungen umgehen – wenn Kollegen beobachtet werden sollten diese angesprochen bzw. die Schulleitung informiert werden – es sollte eine Kultur des Austausches geschaffen werden, wo keiner an den Pranger gestellt wird, sondern es zum Verständnis gehört, dass es im menschlichen Handeln auch zu Fehlern kommen darf
VII Partizipation in der Schule
- Beteiligung der Kinder an Entscheidungen, die sie betreffen – baut Machtgefälle zwischen Lehrkräften und Schülern ab – Schüler lernen sich bei Regelverletzungen für ihre Rechte stark zu machen und Regelverletzungen anzusprechen
- Wenn Kinder lernen, dass ihre Meinung wichtig ist und sie sich als wirksam erleben, holen sie sich eher Hilfe
- Gemeint ist auch die Beteiligung von Lehrkräften und Eltern – Transparenz - Überlegen, wer kann an welchen Entscheidungsprozessen teilnehmen
- Welche Gremien braucht es um Partizipation zu leben? – im Kleinen sind das Schülervertretung, Stammgruppensprecher, Elternsprechervertretung, Dienstberatungen, Schulkonferenz
VIII Präventionsangebote im Schulalltag
- Stärkung, Selbstsicherheit und Selbstwirksamkeit
- Umfasst spezielle Präventionsprojekte als auch um die persönliche Haltung im Erziehungsalltag
- Sexueller Missbrauch weit verbreitet, deshalb sollen Kinder altersangemessene Informationen erhalten
- Wir machen Prävention in der Schule, bei konkreten Fällen beziehen wir Profis ein
- 1) präventive Haltung: Grenzen gegenüber den Kindern werden gewahrt -> Verhaltenskodex, selbstwertstärkend arbeiten, Schwächere unterstützen
- 2) sexualpädagogisches Konzept: Sexualität im Lehrplan integriert – auch Angebote für Eltern wichtig – Kooperation mit pro familia (Sexualkundeunterricht)
- 3) präventive Angebote: Kinderrechte, Gefahren digitaler Medien
- verschiedene Präventionsprojekte z.B. mit dem Kinderschutzdienst Känguru, Sexualerziehung durch pro familia, Soziales Kompetenztraining zur Selbstwertstärkung in den Stammgruppen durch Schulsozialarbeiter:in, Kinderschutzparcour, Umgang und Verhalten in den neuen Medien durch Herrn Weise von der Polizei
IX Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen
- Beratungslehrer, Schulsozialarbeit (Annette Schwitalla; Michael Bettighofer; Carolin Eckardt)
- Kinder erhalten bei Bedarf Hilfe – egal, ob sie Probleme in der Schule oder zu Hause haben
- Thema Kinderrechte als wichtiger Bestandteil des Unterrichts um zu wissen worüber man sich beschweren kann – Kinder merken, ob sie gehört werden, wenn es auch um kleinere Beschwerden geht – Grundstimmung und Offenheit wichtig um sich auch mit schwerwiegenderen Themen an Erwachsene in der Schule zu wenden
- unterschiedliche Ansprechpartner hilfreich – z.B. auch eine weibliche und eine männliche Person
- benennen von Schulsprechern an die man sich wenden kann, allgemeine Telefonnummern unter den Kindern verbreiten (Nummer gegen Kummer: 0202 25 90 590)
- Wissen darüber, was passiert mit den Inhalten, wenn ich mich beschwere
- Aushänge, Internetseite, Vorstellen der Ansprechpersonen in der ersten Schulwoche
Schutz- und Sicherheitskonzept der Schule Kapitel: Schwimmunterricht und Umkleidebereiche
1. Einleitung und Zielsetzung
Dieses Kapitel legt verbindliche Regelungen für den Schwimmunterricht sowie die Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche fest. Ziel ist es, den Schutz, die Sicherheit, die Privatsphäre und die körperliche wie emotionale Unversehrtheit aller teilnehmenden Kinder zu gewährleisten.
Die Bestimmungen richten sich an alle Lehrkräfte, das pädagogischen Begleit- und Aufsichtspersonal sowie an sämtliche Personen, die im Rahmen des Unterrichts Verantwortung tragen.
2. Präventions- und Schutzmaßnahmen
Die folgenden Regelungen gelten verbindlich für jede Unterrichtsstunde im Schwimmbad sowie für alle Umkleidesituationen.
2.1 Aufsicht und Sicherheit
1. Während des gesamten Schwimmunterrichts wird eine lückenlose und qualifizierte Aufsicht durch Lehrkräfte sowie – soweit vorgesehen – durch Aufsichtspersonal sichergestellt.
2. Lehrkräfte und Aufsichtspersonal stellen sicher, dass gefährdende Verhaltensweisen wie Rennen, Drängeln, Schubsen oder das unbeaufsichtigte Betreten des Beckens unverzüglich unterbunden werden.
3. Lehrkräfte fordern Kinder ausschließlich zu Übungen auf, die ihrem Leistungsstand entsprechen und nicht geeignet sind, Ängste oder Überforderungen hervorzurufen.
4. Der Zutritt zu den Umkleidekabinen wird kontrolliert, sodass sich dort ausschließlich befugte Personen befinden. Fremden ist der Zugang untersagt.
2.2 Privatsphäre und Menschenwürde
5. Das Scham- und Schutzbedürfnis der Kinder wird gewahrt, indem ihnen das Umkleiden unter Nutzung eines Handtuchs gestattet wird.
6. Soweit verfügbar werden Einzelkabinen für Kinder bereitgestellt, die einen erhöhten Bedarf an Privatsphäre haben.
7. Jungen und Mädchen nutzen getrennte Umkleideräume, sofern dies organisatorisch möglich ist.
8. Lehrkräfte unterlassen jegliche wertenden oder kommentierenden Äußerungen über Körper, Aussehen oder Bekleidung der Kinder.
9. Körperliche Hilfestellungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Ankündigung und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kindes.
10. Kindern wird das Duschen in Badekleidung gestattet, sofern dies mit den geltenden Hygienevorgaben vereinbar ist. Anders formuliert: Das Duschen ohne Badebekleidung ist aus hygienischen Gründen erwünscht.
11. In allen Umkleide- und Nassbereichen gilt ein uneingeschränktes Verbot von Foto- und Videoaufnahmen.
2.3 Beteiligung der Kinder
12. Die Lehrkräfte besprechen die geltenden Bade- und Sicherheitsregeln in altersangemessener Form mit den Kindern und verdeutlichen deren Bedeutung.
13. Rückmeldungen und Anliegen der Kinder werden ernst genommen und – sofern möglich – berücksichtigt.
14. Bei individuellem Bedarf werden angemessene Anpassungen ermöglicht, beispielsweise die Nutzung einer separaten Kabine oder ein späterer Einstieg in das Becken.
2.4 Gesundheit, Wohlbefinden und Inklusion
15. Bei der Planung des Schwimmunterrichts wird sichergestellt, dass ausreichende Zeit zum Umkleiden und Duschen zur Verfügung steht.
16. Kinder ohne geeignete Badebekleidung erhalten durch Lehrkräfte oder schulische Strukturen angemessene Unterstützung.
17. Hygieneregeln werden vermittelt, ohne die Kinder bloßzustellen oder zu beschämen.
18. Emotionale Bedürfnisse wie Angst, Unsicherheit oder Scham werden erkannt, ernst genommen und einfühlsam begleitet.
19. Jede Form von Mobbing, Hänseleien oder Bodyshaming wird konsequent unterbunden.
20. Religiöse und kulturelle Kleidungsvorgaben (z. B. Burkini) werden respektiert.
21. Barrierefreie Zugänge und erforderliche Hilfsmittel (Schwimmhilfen) werden bereitgestellt, um die Teilnahme aller Kinder zu gewährleisten.
22. Kinder mit Wasserangst, fehlenden Schwimmkenntnissen oder spezifischen Bedürfnissen erhalten eine individuell angepasste Förderung.
2.5 Schutz vor Gewalt und Übergriffen
23. Körperkontakt durch Lehrkräfte erfolgt ausschließlich sachgerecht, notwendig und stets angekündigt.
24. In sensiblen Situationen wird das Zwei-Personen-Prinzip eingehalten, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten.
25. Lehrkräfte greifen bei jeglicher Form übergriffigen oder grenzverletzenden Verhaltens zwischen Kindern unverzüglich ein
Kinderschutzdienst Känguru 03643 850 700
(Sozialraumteam Mitte / Süd in Weimar: 03643 901 876)
Dokumentationshilfe
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Schutzkonzept Dokumentationshilfe
(pdf, 32 kb)
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Schutzkonzept Jenaplanschule Weimar Stand 20.01.2026
(pdf, 309 kb)