Kunstwerkstatttage 2016, Foto: Alexander Burzik
Zurück zur Website: Klick auf's Bild

Schulanmeldung

Liebe Eltern,

unter den folgenden Punkten finden Sie alle wichtigen Informationen zur Schulanmeldung bzw. zum Schulinteresse an der Jenaplanschule Weimar - Staatliche Gemeinschaftsschule.

Alle Formulare zur formalen Schulanmeldung erhalten Sie auch hier.

Ilka Drewke Schulleiterin

1. Informationen zur Jenaplanschule Weimar - Staatliche Gemeinschaftsschule und zum Schulanfang

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Schulanfang an unserer Schule und zu unserer Schule allgemein.

2. Informationen zum Schulwechsel

Für Schüler, welche in unsere Schule wechseln wollen, können Sie die nachfolgende Interessenbekundung ausfüllen. Wir prüfen dann, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Aufnahme möglich ist.

Auf Grund der großen Nachfrage bitten wir Sie von telefonischen Anfragen abzusehen. Wir informieren Sie umgehend nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Interessenbekundung und werden Sie dann zum weiteren Verfahren informieren und Ihre Fragen gerne beantworten.

3. Hinweis

Die Aufnahme an der Jenaplanschule Weimar - Staatliche Gemeinschaftsschule wird über das Thüringer Schulgesetzt geregelt. Schulträger ist die Stadt Weimar. Von telefonischen Anfragen bitten wir aufgrund der hohen Nachfrage Abstand zu nehmen.

4. Information zur Hortanmeldung

Aufgrund des Inkrafttretens des Onlinezugangsgesetztes (OZG) und der daraus resultierenden Verpflichtung Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten, erfolgte in der Stadt Weimar eine Umstellung der PDF-Formulare auf elektronische Antragsformulare. Hierzu wird das Thüringer Auftragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen – kurz ThAVEL – genutzt.

Alle Information zum Schulhort bzw. zur Hortanmeldung der Stadt Weimar finden Sie HIER

5. Formulare

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare, die Sie für die Anmeldung ausfüllen und uns zusenden müssen.

Hinweis: Das Formular "Gastschulantrag" ist für Sie nur relevant, wenn Sie die Beschulung Ihres Kindes an einer anderen Schule als der unseren wünschen, sie aber zum Einzugsgebiet unserer Schule gehören.

Sollten Sie nicht im Einzugsgebiet unserer Schule wohnen, die Beschulung Ihres Kindes aber an unserer Schule wünschen, müssen Sie Ihr Kind der für Sie zuständigen Schule anmelden und dort den Gastschulantrag einreichen.